Hinweise zur Echtheit der Bewertungen
Auf unserer Webseite zeigen wir eine Gesamtbewertung, die sich aus Kundenbewertungen auf eBay, Amazon und ShopVote zusammensetzt. Nach § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) informieren wir Sie hier, ob und wie sichergestellt wird, dass diese Bewertungen von Kunden stammen, die unsere Produkte tatsächlich gekauft haben, und wie die angezeigte Note entsteht.
Woher unsere Bewertungen stammen
Wir erheben keine eigenen Bewertungen auf unserer Webseite. Alle Bewertungen werden ausschließlich auf den folgenden unabhängigen Plattformen abgegeben, gespeichert und dort nach deren eigenen Verfahren geprüft:
eBay
253 Bewertungen99,6 % positiv (entspricht 4,98 von 5)
Eine Bewertung kann bei eBay nur im Anschluss an einen konkreten Kauf bei uns abgegeben werden – sie ist immer an eine abgeschlossene Transaktion gebunden. Prüfung und Moderation erfolgen durch eBay.
Kaufbezug durch eBay sichergestellt
Amazon
22 Bewertungen96,0 % positiv (entspricht 4,80 von 5)
Verkäuferbewertungen auf Amazon können nur von Kunden abgegeben werden, die bei uns über Amazon bestellt haben. Prüfung und Moderation erfolgen durch Amazon.
Kaufbezug durch Amazon sichergestellt
ShopVote
3 Bewertungen5,00 von 5
Alle ShopVote-Bewertungen sind als „Verifizierter Kaufvorgang“ gekennzeichnet: ShopVote hat technisch sichergestellt, dass ein Kauf stattgefunden hat, oder es liegt ein Kaufbeleg vor.
Verifizierter Kaufvorgang
So wird die Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote wird nicht von uns, sondern von ShopVote ermittelt. ShopVote übernimmt dazu regelmäßig die Anzahl und das Ergebnis der Bewertungen von eBay und Amazon. Da eBay und Amazon den Anteil positiver Bewertungen in Prozent ausweisen, wird dieser Wert auf die Skala von 1 bis 5 übertragen (z. B. 99,6 % positiv = 4,98 von 5). Anschließend wird jede Plattform nach der Anzahl ihrer Bewertungen gewichtet:
| Quelle | Bewertungen | Note | Anteil an der Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| eBay | 253 | 4,98 | 253 × 4,98 |
| Amazon | 22 | 4,80 | 22 × 4,80 |
| ShopVote | 3 | 5,00 | 3 × 5,00 |
| Gesamt | 278 | 4,97 | Summe ÷ 278 |
Die Angabe „Stand“ nennt das Datum, an dem die Zahlen zuletzt übernommen wurden. Neuere Bewertungen auf den Plattformen sind darin noch nicht enthalten. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie direkt auf den Profilen bei eBay, Amazon und ShopVote.
Wie wird die Echtheit sichergestellt?
Kurz gesagt: Alle Bewertungen in unserer Gesamtnote können nur nach einem Kauf bei uns abgegeben werden. Die Prüfung übernehmen die jeweiligen Plattformen. Wir selbst überprüfen die einzelnen Bewertungen nicht zusätzlich.
- eBay und Amazon: Eine Bewertung ist nur im Rahmen eines tatsächlichen Kaufs über die jeweilige Plattform möglich. Die Plattformen prüfen und moderieren die Bewertungen nach ihren eigenen Richtlinien. ShopVote übernimmt diese Bewertungen, prüft sie aber nicht noch einmal selbst.
- ShopVote: Bewertungen mit dem Hinweis „Verifizierter Kaufvorgang“ beruhen auf einer Bewertungseinladung nach einem abgeschlossenen Kauf. ShopVote prüft Bewertungen außerdem automatisiert und bei Auffälligkeiten manuell und fordert stichprobenartig Kaufbelege an. Mehr dazu: Verifizierung von Bewertungen bei ShopVote.
- Kein Einfluss auf das Ergebnis: Wir können Bewertungen auf eBay, Amazon und ShopVote weder selbst löschen noch verändern oder ausblenden. Negative und neutrale Bewertungen fließen genauso in die Gesamtnote ein wie positive.
- Keine gekauften Bewertungen: Wir kaufen keine Bewertungen, beauftragen niemanden mit dem Verfassen von Bewertungen und bieten keine Gegenleistungen wie Rabatte, Gutscheine oder Gratisprodukte für eine Bewertung an.
- Keine Eigenbewertungen: Inhaber, Mitarbeiter und deren Angehörige geben keine Bewertungen für Siegelwerk24 ab.
Verdächtige Bewertung entdeckt?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Bewertung nicht echt ist, können Sie sie direkt bei der jeweiligen Plattform melden oder uns schreiben: [email protected]. Wir leiten Hinweise an die Plattform weiter.
Rechtlicher Hintergrund
- § 5b Abs. 3 UWG: Wer Bewertungen zugänglich macht, muss darüber informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Waren tatsächlich genutzt oder erworben haben.
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23b: Es ist unzulässig zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne angemessene und verhältnismäßige Schritte zur Prüfung unternommen zu haben.
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c: Es ist unzulässig, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben oder Bewertungen falsch darzustellen, etwa indem nur positive Bewertungen gezeigt werden.
Diese Regeln setzen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in der Fassung der „Omnibus-Richtlinie“ (EU) 2019/2161 um und gelten seit dem 28.05.2022.
Stand dieser Informationen: Oktober 2026
